Voraussetzungen für die Teilnahme/ AGB
Mit der Vereinbarung eines Termins (telefonisch, schriftlich, persönlich) gelten folgende Bedingungen vom Kunden als angenommen. Ebenfalls werden diese Bedingungen mit dem Erscheinen des Kunden bei den vereinbarten Terminen anerkannt, wenn er nicht ausdrücklich widerspricht.
1. Gesundheit und Impfschutz
Am Unterricht können nur Hunde teilnehmen, die über einen gültigen Impfschutz verfügen. Der Impfpass ist nach Aufforderung vorzulegen. Die Trainerin ist über eine Erkrankung eines Hundes oder eine bestehende Läufigkeit einer Hündin zu informieren. Es liegt im Ermessen der Trainerin, ob der Hund/die Hündin von der Unterrichtsstunde ausgeschlossen werden muss.
2. Haftung des Teilnehmers
Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Der/die Hundehalter/in haftet für alle von sich selbst oder von seinem/ihrem Hund während des Unterrichts (Gruppenstunden, Einzelunterricht, Seminare) verursachten Schäden. Bei Beissvorfällen an Hund oder Mensch haftet der jeweilige Hundehalter für etwaige Verletzungen. Die Übungen – vor allem OHNE Leine – werden vom Hundebesitzer/von der Hundebesitzerin eigenverantwortlich durchgeführt und können jederzeit abgelehnt werden. Die Teilnahme am Unterricht erfolgt auf eigene Verantwortung und in eigener Haftung. Dies gilt auch für Begleitpersonen. Diese sind von der Teilnehmerin/dem Teilnehmer entsprechend zu informieren. Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich auch, die Haftung im Schadensfall persönlich zu übernehmen, sollte die Versicherung den Schaden nicht regulieren oder wenn ein Dritter für ihn an der Ausbildung teilnimmt.
3. Haftung der Hundeschule
Schadenersatzansprüche der Teilnehmerin/des Teilnehmers oder ihrer/seiner Begleiter gegenüber der Trainerin, gleich aus welchem Grund, bestehen nicht. Für Unfälle von Personen oder Hunden wird nicht gehaftet. Für Schäden, die durch andere Teilnehmer oder sonstige Dritte und/oder deren Hunde herbeigeführt werden, ist die Haftung ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden, die durch falsche Anwendung der gezeigten Übungen entstehen.
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht in Fällen grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes.
4. Vertragsschluss
Mit der Anmeldung zu einem der Angebote von Locker-mit-Leine, bietet der Teilnehmer verbindlich einen Vertragsschluss an. Die Anmeldung bedarf keiner bestimmten Form und ist daher schriftlich, mündlich, telefonisch, auch per Fax oder Email möglich.
5. Dauer und Abrechnungsmodalitäten
Eine Unterrichtseinheit umfasst 60 Minuten. Die erste Stunde wird voll berechnet, jede weitere Stunde wird viertelstündlich abgerechnet.
Samstags, sowie an Sonn- und Feiertagen wird jeweils ein Zuschlag in Höhe von 25% berechnet.
Die Unterrichtsgebühr ist mit der Anmeldung fällig und spätestens beim vereinbarten Termin zu entrichten. Wird die Zahlungsfrist versäumt, behält sich der Organisator die Geltendmachung des Verzugsschadens vor.
Bei Hausbesuchen außerhalb Wasserburgs wird ein Kilometergeld von 0,50 Euro inkl. Mehrwertsteuer pro gefahrenem Kilometer für Hin- und Rückfahrt berechnet.
6. Terminabsage durch den Kunden
Die Kundin/der Kunde kann zu jedem Zeitpunkt in telefonischer oder schriftlicher Form einen Termin absagen oder verlegen. Wird die Unterrichtsstunde kurzfristig, am selben Tag des vereinbarten Termins, abgesagt, werden Stornogebühren in Höhe von 25,- EUR fällig.
Bei vorzeitiger Beendigung des Unterrichts durch das Verschulden des Teilnehmers/der Teilnehmerin, erfolgt keine Rückerstattung der Gebühren. Die Trainerin behält sich jedoch vor, den Unterricht nach eigenem Ermessen und zum Wohle des Hundes vorzeitig zu beenden.
In dringenden Einzelfällen, z.B. Krankheit des Tieres, des Halters oder eines Familienangehörigen, kann ein Ersatztermin für die Unterrichtseinheit vereinbart werden. Die Hundeschule behält sich jedoch vor, einen Nachweis über den Grund der Verhinderung zu fordern.
Bei rechtzeitiger Absage (mind. 24Std. vor vereinbartem Termin) wird ein Ersatztermin in Rücksprache mit dem/der Teilnehmer/-in abgestimmt.
Vereinbarte Unterrichtszeiten, die nicht termingerecht abgesagt oder ohne Absage bzw. ohne Vereinbarung eines Ersatztermins nicht wahrgenommen werden, werden ausnahmslos abgerechnet und die Zahlung ist sofort fällig.
7. Terminabsage durch die Hundeschule
Die Trainerin behält sich vor, in dringenden Fällen (z.B. Krankheit) Unterrichtsstunden abzusagen. In diesen Fällen wird der Unterricht selbstverständlich nachgeholt.
8. Kommunikation
Für eine schnelle und zuverlässige Kommunikation stehen Telefon, E-mail und der Postweg zur Verfügung. Insbesondere alle Nachrichten, die eine Beantwortung erfordern, bedürfen dieser Kommunikationswege. Mitteilungen über messenger oder facebook etc. werden nicht anerkannt.
11. Erfolgsgarantie
Die Trainerin übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit der innerhalb des Unterrichts vermittelten Kenntnisse, versichert jedoch, diese nach bestem Wissen und Gewissen zu vermitteln.
Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg von dem/der Teilnehmerin abhängt.
12. Teilnahmen von Minderjährigen
Kinder unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten am Unterricht teilnehmen. Eltern haften für ihre Kinder.
13. Bild- und Tonaufnahmen
Bild- und Tonaufnahmen während des Unterrichts oder einer Veranstaltung bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Trainerin/den Veranstalter. Jegliche gewerbliche Nutzung, sowie jegliche Veröffentlichung der Aufnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Trainerin/den Veranstalter.
Der/die Teilnehmer/in erteilt dem Veranstalter (Locker-mit-Leine) seine/ihre ausdrückliche Genehmigung zur Bild- und Tonaufnahme während des Unterrichts oder der Veranstaltung, sowie der uneingeschränkten Verwendung des aufgezeichneten Bild- und Tonmaterials zu Schulungs- oder Werbezwecken (Facebook).
12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen und Gerichtsstand
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so hat dies nicht zur Folge, dass der gesamte Vertrag unwirksam ist. Die unwirksame Bestimmung ist in eine wirksame umzudeuten, die der unwirksamen möglichst nahe kommt. Das gleiche gilt auch im Falle einer Lücke.
Als Gerichtsstand gilt -soweit zulässig – Rosenheim.
